Die EU hat die zulässige Lärmexposition für alle Arbeitnehmer geregelt: 87 dB(A). Obwohl diese Lautstärke im Orchester deutlich überschritten wird, gilt die Regelung ausdrücklich auch für Musiker. Und das nicht ohne guten Grund. Viele Musiker wissen um „ihre“ c-5-Senke, ihren mehr oder minder fortgeschritten lärmbedingten Hörschaden. Viele kennen auch den Tinnitus, nervige Ohrgeräusche, zunächst nicht immer, aber meistens immer öfter. Was soll man dagegen tun? Leiser spielen? Klassik verbieten? (Von moderner Unterhaltungsmusik ganz zu schweigen!)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.04.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-04-01 |
Seiten 172 - 175
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