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Vorschrift 35. Bericht nach Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes

Aktuelle Fassung

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Bekanntmachung der Arbeit der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit im Jahr 2024 (BVL 132/2025/4) 35. Bericht nach Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (BVL 132/2025/4)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Vom 17. April 2025 (BAnz AT 04.06.2025 B5)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1719455

Nachfolgend wird der Bericht über die Arbeit der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit im Jahr 2024 bekannt gegeben.

Abkürzungen

1 Einleitung

1.1 Grundlagen der ZKBS

1.2 Entwicklung der Gentechnik in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

2 Zusammensetzung der ZKBS

3 Beratungstätigkeit der ZKBS im Jahre 2024

3.1 Arbeitsweise

3.2 Arbeitskreise

3.3 Beratung der Bundesregierung, der zuständigen Landesbehörden und des BVL

3.4 Risikobewertung von Spender- und Empfängerorganismen

3.5 Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten und Bewertung sicherheitstechnischer Maßnahmen von gentechnischen Anlagen

3.6 Allgemeine Stellungnahmen und Berichte

3.7 Außerkraftsetzung von Stellungnahmen

3.8 Stellungnahmen zu Freisetzungen und zum Inverkehrbringen

3.9 Berichte über Themen von allgemeiner Bedeutung

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