In der 70. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24.10.2003 hat der Abgeordnete Karl Hermann Haack (SPD) in der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur Änderung anderer Vorschriften u. a. die beiden folgenden Sätze zu Protokoll gegeben: „Das Instrument der betrieblichen Integrationsvereinbarung soll stärker mit Leben erfüllt werden und auch Maßnahmen zur Prävention durch ein betriebliches Eingliederungsmanagement umfassen. Zur Überwindung von Beschäftigungshindernissen sind die notwendigen Maßnahmen durch alle Beteiligten innerhalb und außerhalb des Betriebes zu koordinieren.“ Das BEM ist also in dem Bestreben eingeführt worden, die Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Menschen zu verbessern – und hat sich zu einem Instrument entwickelt, das die Arbeitsfähigkeit aller Beschäftigten nach langer Arbeitsunfähigkeit verbessert. Nach etwas mehr als 20 Jahren verspricht ein Blick auf die Rahmenbedingungen, auf erfolgreiche betriebliche Umsetzungen sowie auf konzeptionelle und empirische Hinweise zu den Wirkungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, Impulse zur Weiterentwicklung zu geben. Im ersten Schritt arbeiten wir deshalb wesentliche Erkenntnisse der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen in Theorie und Praxis heraus, im zweiten Schritt werden Learnings aus der betrieblichen Praxis sowie konzeptionelle Überlegungen in den zentralen Handlungsfeldern des BEM nach psychischen Erkrankungen sowie Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE) formuliert und abschließend werden Impulse zur Weiterentwicklung von BEM mit dem Ziel der Erhöhung von Wirksamkeit und Effizienz durch die Nutzung von Synergiepotenzialen gegeben.
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