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Die Fachvereinigung Arbeitssicherheit zieht Bilanz  
12.07.2016

20 Jahre Arbeitsschutzgesetz

FASI/ESV-Redaktion Arbeitsschutz
20 Jahre Arbeitsschutzgesetz (Foto: Aamon - Fotolia)
Am 7. August 1996 verabschiedete der Bundestag das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Seit nunmehr 20 Jahren dient es als rechtliche Grundlage auf dem Gebiet der betrieblichen Sicherheit und Gesundheit und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Die FASI begrüßt die umfassenden Wirkungen des Gesetzes, das sich grundsätzlich über die letzten zwei Jahrzehnte bewährt hat. Nichtsdestotrotz musste die Anwendung seit Inkrafttreten des Gesetzes am 21. August 1996 kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen angepasst werden, so zum Beispiel die explizite Aufnahme psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung. Die wichtigste Weiterentwicklung des Gesetzes im Laufe der vergangenen 20 Jahre war die Einfügung der Bestimmungen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie. Diese haben zum Ziel, dass Arbeitsschutzakteure ihre Tätigkeit auf gesellschaftspolitisch relevante Ziele und auf eine institutionalisierte Kooperation ausrichten.

Anpassungen an das neue Zeitalter 4.0 notwendig

Aktuell sieht sich der Arbeitsschutz mit der zunehmenden Digitalisierung von Arbeits- und Produktionsprozessen konfrontiert. Ob „Arbeiten 4.0“ oder „Smart Manufacturing“, der Gesetzgeber wird sich in den kommenden Jahren mit den sich daraus ergebenen Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auseinandersetzen und betriebliche Lösungen anbieten müssen.  

Kernelemente des Gesetzes

Als Grundlage für alle Verbesserungen am Arbeitsplatz nennt das Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungbeurteilung. Diese stellt ein Kernelement des Gesetzes dar. Die Gefährdungsbeurteilung wurde jedoch erst lange nach deren Inkrafttreten durch die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation erläutert. Der letzte Stand dieser Leitlinie vom Mai 2015 enthält allerdings noch immmer zahlreiche unbestimmte Begriffe, was ihre praktische Bedeutung einschränkt. Im Zuge der digitalen und ganzheitlichen Neuausrichtung der Arbeit 4.0 muss auch die Gefährdungsbeurteilung entsprechend überarbeitet werden. Zum einen inhaltlich, zum anderen aber auch in der Handhabe. Eine Gefährdungsbeurteilung, die nur Einzelaspekte betrachtet, ist in der digitalen Arbeitswelt wirkungslos. Es muss einen Prozess der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung geben, der alle relevanten Gefährdungsfaktoren und deren Wechselwirkungen betrachtet. Ebenso werden Vorlagen auf Papier in der digitalisierten betrieblichen Praxis mittelfristig nicht mehr funktionieren.

Ein zweites Kernelement des Arbeitsschutzgesetzes ist die Forderung an die Arbeitgeber, den betrieblichen Arbeitsschutz geeignet zu organisieren. Seit Dezember 2011 konkretisiert die Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes diese Verpflichtung in verständlicher und praxisgerechter Form. 

Arbeit 4.0 als eines der zentralen Themen auf der Arbeitsschutz Aktuell 2016

In insgesamt 16 Themenblöcken spiegelt der diesjährige Kongress Arbeitsschutz Aktuell alle Facetten eines zukunftsorientierten, modernen Arbeitsschutzes wieder. Arbeiten 4.0 bedeutet neben neuen Technikwelten, Digitalisierung und Vernetzung auch, die Arbeit der Zukunft in ihrer ganzen Breite und Vielfalt zu begreifen. Diese Entwicklung erfordert einen zeitgemäßen, sich an permanent und rasant ändernden Arbeitsbedingungen anpassenden Arbeitsschutz. Und das wiederum erfordert Flexibilität und Weitsicht, sowohl von den handelnden Akteuren als auch von den angewendeten Werkzeugen. Es muss daher stets reflektiert und hinterfragt werden: „Ist Arbeitsschutz noch aktuell?“.

Das komplette Kongressprogramm finden Sie unter www.arbeitsschutz-aktuell.de.
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