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Betriebliche Organisation  
27.06.2018

10 Tipps für die Unterweisung von Migrantinnen und Migranten

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/LIA.nrw
Gut verständlich unterweisen (Foto: styleuneed/Fotolia)
Damit die Unterweisung auch bei Beschäftigten, die über geringe Deutschkenntnisse und/oder noch nicht über Arbeitserfahrungen in Deutschland verfügen, erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es hilfreich, einige Hinweise zu beachten. Das LIA.nrw gibt Tipps.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen: mittels einer wirksamen Arbeitsschutzstruktur im Betrieb, geeigneten Schutzmaßnahmen sowie Qualifizierungen. Im Gegenzug sind die Beschäftigten dazu verpflichtet, an den Maßnahmen mitzuwirken und die Vorschriften einzuhalten.

Eine Maßnahme des Arbeitsschutzes ist die Unterweisung nach §12 Arbeitsschutzgesetz. Danach hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber die Beschäftigten „über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.“ Außerdem ist festgelegt, dass Informationen „in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache“ zur Verfügung zu stellen sind.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Vermittlung gelingt und Handlungskompetenz und Eigenverantwortung der Beschäftigten gestärkt werden.

Damit die Unterweisung auch bei Beschäftigten, die über geringe Deutschkenntnisse und/oder noch nicht über Arbeitserfahrungen in Deutschland verfügen, erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es hilfreich, einige Hinweise zu beachten.

1. Einfache Sprache:
Die Unterweisungsinhalte sollten in möglichst einfacher Sprache vermittelt werden. Fachbegriffe sollten erklärt werden. Die Regeln für Leichte Sprache finden Sie auf der Webseite des Netzwerks Leichte Sprache e.V.

2. Wiederholungen:
Durch mehrfaches und langsames Wiederholen können die vermittelten Informationen verarbeitet, gefestigt und so die Handlungssicherheit und -kompetenz gestärkt werden. Gerade, wenn es Hemmnisse bei Beschäftigten gibt, Nachfragen zu stellen, kann das Wiederholen dazu beitragen, dass die Unterweisungsinhalte umfassend verstanden werden.

3. Einsatz von verschiedenen Medien:
Mithilfe von Bildern, Piktogrammen oder auch Videos lassen sich sicherheitsrelevante Inhalte anschaulicher als in Schriftform vermitteln, sodass sich ein zusätzlicher Einsatz dieser Medien empfiehlt.

Eine Broschüre der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit zeigt z. B. Bilder von Gefahrensituationen in der Baubranche. Diese können eine Hilfe dabei sein, um auf sicheres Verhalten und das korrekte Tragen von Schutzausrüstung hinzuweisen.

Hilfreich ist es beispielsweise auch, auf Aushängen neben den Namen, nach Einwilligung der Beteiligten, auch Fotos der Beauftragten für Sicherheit o. Ä. abzubilden. Denn ein Durchfragen im Betrieb kann aufgrund von Sprachbarrieren ein Hemmnis sein, diese Arbeitsschutzstrukturen überhaupt in Anspruch zu nehmen.

4. Mehrsprachige Materialien:
Gerade für Beschäftigte, die Deutsch lediglich auf einem Einstiegsniveau sprechen, sollten mehrsprachige Informationen genutzt werden. Das mehrsprachige Merkblatt „Verhalten im Brandfall“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft steht beispielsweise in Englisch, Französisch, Arabisch und Farsi zur Verfügung. Sinnvoll ist es bei der Nutzung, die jeweiligen Beauftragten für Brandschutz im Betrieb und Notrufnummern zu ergänzen.

5. Unterstützung durch Dolmetschende:
Zur Überwindung von Verständigungsschwierigkeiten kann der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern hilfreich sein. Neben professionellen Anbietern gibt es in vielen Kommunen auch ehrenamtliche Angebote. Oder mehrsprachige Kolleginnen und Kollegen im Betrieb werden zur Vermittlung eingesetzt.

6. Learning by Doing:
Es empfiehlt sich, Unterweisungen direkt am Arbeitsplatz durchzuführen und Sicherheitshinweise nicht nur theoretisch zu vermitteln, sondern den sicheren Umgang mit den Arbeitsmitteln direkt zu üben. So kann bei fehlerhafter Bedienung sofort eingegriffen und korrigiert werden und die Veranschaulichung führt zum besseren Verständnis. 

7. Unterweisen in Kleingruppen:
Wenn möglich, ist eine Unterweisung in kleineren Gruppen oder auch 1:1 hilfreich. Das senkt die Hemmschwelle, Nachfragen zu stellen und bietet die Chance, individueller auf Sprach- und Kenntnisstände der zu Unterweisenden einzugehen.

8. Verständniskontrollen:
Es sollte stets überprüft werden, ob die Unterweisungsinhalte verstanden wurden. So kann das Stellen von Verständnisfragen hilfreich sein, um zu erkennen, wo es noch Erklärungsbedarf gibt. In den Unterweisungskurzgesprächen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe findet sich am Ende der Lektionen zu Themen wie „Brandschutz“, „Erste Hilfe“, „Heben und Tragen“ und „Stolpern, Rutschen, Stürzen“ beispielsweise ein Wissenstest mit Lösung.

9. Bildhafte Dokumentation:
Die Unterschrift eines bzw. einer Beschäftigten mit geringen Sprachkenntnissen unter einem deutschen Text ist wenig aussagekräftig. Es empfiehlt sich daher, die Unterweisung zusätzlich bildlich, ggf. sogar mit dem Smartphone der bzw. des Unterwiesenen zu dokumentieren und das sichere und vorschriftsmäßige Verhalten zu fotografieren oder zu filmen: Bei einem solchen Vorgehen ist stets die Einwilligung aller Beteiligten einzuholen.

10. Patenprogramme:
Die Sicherheit am Arbeitsplatz sollte auch nach der Erstunterweisung ein ständiges Thema bleiben. Neben der Pflicht der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen, können Patenprogramme für neue Beschäftigte eine hilfreiche Methode sein. Mittels kollegialer Unterstützung lassen sich Barrieren und Unsicherheiten überwinden, gute Zusammenarbeit fördern und so ein Beitrag zu einer integrationsfördernden Unternehmens- und Sicherheitskultur leisten.

Quelle: LIA.nrw

Download der LIA-nrw Tipps als PDF-Datei mit zusätzlichen Informationen: Hier
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