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Anlagensicherheit / Bund
Technische Regeln für Betriebssicherheit – Befähigte Personen (TRBS 1203)
Vom 17. März 2010, GMBl. S. 627, geändert am 17. Februar 2012, GMBl. S. 386
Gemäß § 24 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende, vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene, Technische Regel für Betriebssicherheit vom 17. März 2010 - AZ IIIc 3 - 35650 - sowie die Aufhebung von Technischen Regeln bekannt:
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