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Bio- und Gentechnik / Bund
Verordnung für ein Register über Einrichtungen, die Blutstammzeilzubereitungen herstellen und in den Verkehr bringen oder einführen (Blutstammzelleinrichtungen-Registerverordnung – BERV)
Vom 20. Dezember 2007, BGBl. I S. 3081
Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Transfusionsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:
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