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Gefahrgut / Berlin
Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung der ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Vom 14. Januar 2005, Abl. Nr.4/2005, S. 186
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin hat in ihrer Sitzung am 14. Januar 2005 aufgrund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S.920), zuletzt geändert am 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934), in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 11 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1913, 2139), zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn vom 3. Januar 2005 (BGBl. I S. 5), folgende Neufassung der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung der ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beschlossen:
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