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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG)
Vom 12. April 1976, BGBl. I S. 965, zuletzt geändert am 31. Oktober 2008, BGBl. I S. 2149
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften [8]Zweiter Abschnitt
Beschäftigung von Kindern [13]§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern [14]
§ 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen [15]
§ 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern [16]
Dritter Abschnitt
Beschäftigung Jugendlicher [17]Erster Titel
Arbeitszeit und Freizeit [18]§ 8 Dauer der Arbeitszeit [19]
§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen [21]
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume [22]
§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen [32]
Zweiter Titel
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen [35]§ 22 Gefährliche Arbeiten [36]
§ 23 Akkordarbeit; tempoabhängige Arbeiten [37]
Dritter Titel
Sonstige Pflichten des Arbeitgebers [42]§ 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit [43]
§ 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen [44]
§ 29 Unterweisung über Gefahren [45]
§ 30 Häusliche Gemeinschaft [46]
§ 31 Züchtigungsverbot, Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak [47]
Vierter Titel
Gesundheitliche Betreuung [48]§ 33 Erste Nachuntersuchung [50]
§ 34 Weitere Nachuntersuchungen [51]
§ 35 Außerordentliche Nachuntersuchung [52]
§ 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers [53]
§ 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen [54]
§ 38 Ergänzungsuntersuchung [55]
§ 39 Mitteilung, Bescheinigung [56]
§ 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk [57]
§ 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen [58]
§ 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde [59]
§ 43 Freistellung für Untersuchungen [60]
§ 44 Kosten der Untersuchungen [61]
Vierter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes [64]Erster Titel
Aushänge und Verzeichnisse [65]§ 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde [66]
§ 48 Aushang über Arbeitszeit und Pausen [67]
Zweiter Titel
Aufsicht [70]§ 51 Aufsichtsbehörde; Besichtigungsrechte und Berichtspflicht [71]
§ 52 Unterrichtung über Lohnsteuerkarten an Kinder [72]
Dritter Titel
Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz [75]§ 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz [76]
§ 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde [77]
Fünfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften [79]§ 58 Bußgeld- und Strafvorschriften [80]
§ 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten [82]
Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften [83]§ 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen [84]
§ 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung [85]
§ 63 Änderung des Berufsbildungsgesetzes [86]
§ 64 Änderung der Handwerksordnung [87]
§ 65 Änderung des Bundesbeamtengesetzes [88]
§ 66 Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes [89]
§ 67 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes [90]
§ 68 Änderung der Gewerbeordnung [91]
