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TRGS 513 – Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd - Bund - Stand: 27.10.2011
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Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd (Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd – TRGS 513)

Vom 27. Oktober 2011, GMBl. S. 993

Gemäß § 20 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossene Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt: