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TRGS 907 – Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen - Bund - Stand: 08.11.2011
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Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen (Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen – TRGS 907)

Vom 8. November 2011, GMBl. S. 1019

Gemäß § 20 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossene Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt: