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TRGS 401 – Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen - Bund - Stand: 24.06.2008
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Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen (TRGS 401)

Vom 24. Juni 2008, GMBl. S. 818, ber. 14. Februar 2011, GMBl. S. 172

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend an-gepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.