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TRBS 2152 Teil 4 – Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken - Bund - Stand: 21.02.2012
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Anlagensicherheit / Bund

Technische Regeln für Betriebssicherheit – Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (TRBS 2152 Teil 4)

Bek. d. BMAS v. 21. Februar 2012, GMBl. S. 387

Gemäß § 24 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende, vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene, Technische Regel für Betriebssicherheit vom 12. Juni 2008 - AZ IIIb 3 - 35650 - bekannt: