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Anlagensicherheit / Bund
Technische Regeln für Betriebssicherheit – Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken (TRBS 2152 Teil 4)
Bek. d. BMAS v. 21. Februar 2012, GMBl. S. 387
Gemäß § 24 Abs. 5 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende, vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene, Technische Regel für Betriebssicherheit vom 12. Juni 2008 - AZ IIIb 3 - 35650 - bekannt:
Inhaltsübersicht
3 Allgemeine Anforderungen [7]
4 Anforderungen an explosionsfeste Bauweise [8]
5 Anforderungen an eine Explosionsdruckentlastung [9]
6 Anforderungen an die Explosionsunterdrückung [10]
7 Explosionstechnische Entkopplung bei Gasen, Dämpfen und Nebeln [11]
8 Entkopplungseinrichtungen für Stäube [12]
9 Explosionstechnische Entkopplung bei hybriden Gemischen [13]
