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TRBA 100 – Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien - Bund - Stand: 16.02.2007
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Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien (TRBA 100)

Bek. d. BMAS v. 16. 2. 2007, GMBl S. 434