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Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Dezember 2006, BGBl. I S. 2748, zuletzt geändert am 01. November 2011, BGBl. I S. 2131
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Elterngeld [5]§ 3 Anrechnung von anderen Leistungen [8]
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen [10]
§ 6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit [11]
§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen [13]
§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers [14]
§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen [15]
Abschnitt 2
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer [20]§ 15 Anspruch auf Elternzeit [21]
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit [22]
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit [25]
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte [26]
Abschnitt 3
Statistik und Schlussvorschriften [28]§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung [30]
