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Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
Vom 12. Dezember 1973, BGBl. I S. 1885, zuletzt geändert am 31. Oktober 2006, BGBl. I S. 2407
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Zweiter Abschnitt
Betriebsärzte [10]§ 2 Bestellung von Betriebsärzten [11]
Dritter Abschnitt
Fachkräfte für Arbeitssicherheit [14]§ 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit [15]
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften [18]§ 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde [19]
§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat [20]
§ 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit [21]
§ 11 Arbeitsschutzausschuß [22]
§ 12 Behördliche Anordnungen [23]
§ 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte [24]
§ 14 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen [25]
§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften [26]
§ 16 Öffentliche Verwaltung [27]
§ 17 Nichtanwendung des Gesetzes [28]
§ 19 Überbetriebliche Dienste [30]
§ 20 Ordnungswidrigkeiten [31]
