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TRbF 30 – Füllstellen, Entleerstellen und Flugfeldbetankungsstellen - Bund - Stand: 01.06.2002
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Anlagensicherheit / Bund

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten – Füllstellen, Entleerstellen und Flugfeldbetankungsstellen (TRbF 30)

Ausgabe Februar 2002, BArbBl. 2/2002, geändert durch Bek. im BArbBl. 6/2002

Inhaltsübersicht

1 Allgemeines [2]

2. Begriffsbestimmungen [3]

2.1 Allgemeines [4]

2.2 Füllstellen [5]

2.3 Entleerstellen [6]

2.4 Umfüllstellen [7]

2.5 Flugfeldbetankungsstellen [8]

2.6 Füll- und Entleerstellen für Tankschiffe [9]

2.7 Wirkbereich [10]

2.8 Explosionsfähige Atmosphäre, explosionsgefährdete Bereiche [11]

2.9 Rückhalteeinrichtungen [12]

2.10 Transportbehälter [13]

2.11 Altöl [14]

3 Allgemeine Anforderungen an Füll- und Entleerstellen sowie relevante Füllraten an Füllstellen [15]

3.1 Allgemeine mengenbestimmte Anforderungen an Füllstellen [16]

3.1.1 Ungeeignete Standorte für Füllstellen [17]

3.1.2 Anzeige und Erlaubnis von Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten aller Gefahrklassen in Räumen [18]

3.1.3 Anzeige und Erlaubnis von Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten aller Gefahrklassen im Freien [19]

3.1.4 Änderungen an Füllstellen [20]

3.2 Allgemeine Anforderungen an Entleerstellen [21]

3.2.1 Ungeeignete Standorte für Entleerstellen [22]

3.2.2 Anzeige und Erlaubnis von Entleerstellen [23]

3.3 Rückhalteeinrichtungen [24]

3.3.1 Allgemeines [25]

3.3.2 Rückhalteeinrichtungen an Füllstellen [26]

3.3.3 Rückhalteeinrichtungen an Entleerstellen [27]

4 Bauliche Anforderungen an Füll- und Entleerstellen [28]

4.1 Schutz vor Beschädigung [29]

4.2 Bauvorschriften von Ableitflächen und Rückhalteeinrichtungen [30]

4.2.1 Ausführungen von Rückhalteeinrichtungen [31]

4.2.2 Füll- und Entleerstellen in Räumen [32]

4.2.3 Füll- und Entleerstellen im Freien [33]

4.2.4 Einrichtungen zur Entfernung von Wasser [34]

4.3 Unterbrechung des Füll- und Entleervorgangs [35]

4.4 Flucht- und Rettungswege [36]

4.5 Anforderungen an Räume sowie deren Ausrüstung [37]

4.5.1 Allgemeines [38]

4.5.2 Räume mit Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III [39]

4.5.3 Räume mit anzeige- und erlaubnisfreien Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse A I, A II und B [40]

4.5.4 Räume mit anzeige- und erlaubnisbedürftigen Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B [41]

4.5.5 Konzept zum baulichen Brandschutz [42]

4.6 Allgemeine Anforderungen an Füll- und Entleerstellen im Freien und Abstände an Füllstellen im Freien [43]

4.6.1 Allgemeine Anforderungen an Füll- und Entleerstellen im Freien [44]

4.6.2 Abstände zwischen Füllstelle und Gebäude [45]

4.7 Anforderungen an Füllstellen in verfahrenstechnischen Anlagen [46]

5 Explosionsgefährdete Bereiche [47]

5.1 Allgemeines [48]

5.1.1 Anwendungsbereich [49]

5.1.2 Begriffe [50]

5.1.3 Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen [51]

5.2 Explosionsgefährdete Bereiche in Transportbehältern sowie in und um Rohrleitungen, Armaturen, Anlagenteilen und Pumpen [52]

5.2.1 Explosionsgefährdete Bereiche in Transportbehältern [53]

5.2.2 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Rohrleitungen, Armaturen und Anlagenteilen [54]

5.2.3 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Pumpen [55]

5.3 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen in Räumen [56]

5.3.1 Allgemeines [57]

5.3.2 Offene Befüllung der Transportbehälter ohne gezielte Abführung der Dampf/Luft-Gemische [58]

5.3.3 Befüllen von Transportbehältern mit Objektabsaugung nach Nummer 6.1 Absatz 5 [59]

5.3.4 Befüllen von Transportbehältern mit formschlüssigen Lüftungseinrichtungen nach Nummer 6.1 Absatz 6 [60]

5.3.5 Befüllen von Transportbehältern in Füllkabinen [61]

5.3.6 Befüllen von Transportbehältern über angeschlossene Rohr- bzw. Schlauchleitungen und mit angeschlossener Lüftungseinrichtung [62]

5.3.7 Explosionsgefährdete Bereiche in und um Auffangwannen [63]

5.4 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen im Freien [64]

5.4.1 Allgemeines und Witterungsschutz [65]

5.4.2 Befüllen von Transportbehältern über offenen Dom ohne Ableitung der Dampf/Luft-Gemische sowie Befüllen von Transportbehältern, die über Entlüftungseinrichtungen ausatmen [66]

5.4.3 Befüllen von Transportbehältern mit Ableitung der Dampf/Luft-Gemische über dichtschließende Einrichtungen [67]

5.4.4 Befüllen von Transportbehältern über angeschlossene Rohr- bzw. Schlauchleitungen und mit angeschlossener Lüftungseinrichtung [68]

5.5 Explosionsgefährdete Bereiche an Entleerstellen [69]

5.6 Explosionsgefährdete Bereiche bei der Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen [70]

5.7 Explosionsgefährdete Bereiche bei Ableitflächen und Rückhalteeinrichtungen im Freien [71]

5.8 Schutzmaßnahmen vor Explosionsgefahren [72]

5.9 Fahrzeugverkehr und Einsatz von Flurförderzeugen [73]

6 Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen [74]

6.1 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen an Füllstellen [75]

6.2 Verhinderung von gefährlichen Über- und Unterdrücken [76]

6.3 Flammendurchschlagsicherungen [77]

6.3.1 Allgemeines [78]

6.3.2 Notwendigkeit von Flammendurchschlagsicherungen [79]

6.3.3 Ausrüstung und Einsatzbedingungen von Flammendurchschlagsicherungen [80]

6.4 Überfüllschutz [81]

6.4.1 Allgemeines [82]

6.4.2 Zulässiger Füllungsgrad [83]

6.5 Wechselweise Befüllung [84]

6.6 Leitungen und Armaturen [85]

6.7 Anschlüsse an Transportbehälter [86]

6.7.1 Allgemeines [87]

6.7.2 Anschlüsse an Transportbehälter für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B [88]

6.8 Heizeinrichtungen [89]

7 Vermeidung gefährlicher elektrischer Ausgleichsströme [90]

7.1 Allgemeines [91]

7.2 Erdung [92]

7.3 Vermeidung gefährlicher Korrosionen [93]

7.4 Streuströme [94]

8 Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung [95]

9 Blitzschutz [96]

9.1 Allgemeines [97]

9.2 Blitzschutz an Isolierstücken [98]

10 Brandschutz und Löschwasserrückhaltung [99]

10.1 Allgemeines [100]

10.2 Brandschutzeinrichtungen [101]

10.2.1 Allgemeines [102]

10.2.2 Auswahl der Brandschutzeinrichtungen [103]

10.3 Löschwasserrückhaltung [104]

11 Gebote, Verbote und Kennzeichnung [105]

11.1 Allgemeines [106]

11.2 Gebote, Verbote und Beschilderung [107]

11.3 Kennzeichnung [108]

12 Betriebsvorschriften, Betriebsanweisung [109]

12.1 Allgemeine Betriebsvorschriften [110]

12.2 Ständige Überwachung [111]

12.3 Allgemeine Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten, Benutzen von Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen [112]

12.4 Beauftragung von Fachbetrieben [113]

12.5 Koordinierung der Arbeiten [114]

12.6 Erwärmen brennbarer Flüssigkeiten [115]

13 Reinigen und Instandhalten [116]

13.1 Allgemeines [117]

13.2 Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen [118]

13.3 Zeitlich begrenzte Aufhebung von explosionsgefährdeten Bereichen [119]

13.4 Ableitung von Dampf/Luft-Gemischen bei Arbeiten an Füllstellen brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B [120]

13.5 Geerdete Anlagen und Anlagen mit kathodischem Korrosionsschutz zur Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I, A II und B [121]

13.6 Wiederherstellen des ordnungsgemäßen Zustandes nach Abschluss der Arbeiten [122]

14 Außerbetriebsetzen und Stilllegen [123]

15 Kontrollen durch den Betreiber [124]

Anhang zu TRbF 30 [125]

Anhang 1 Füll- und Entleerstellen für Tankschiffe [126]

1 Allgemeines [127]

2 Überfüllsicherungen für Binnentankschiffe17 [128]

2.1 Begriffsbestimmungen [129]

2.2 Aufbau des landseitigen Teils der Überfüllsicherung [130]

2.3 Baugrundsätze für den landseitigen Teil der Überfüllsicherung [131]

2.3.1 Allgemeines [132]

2.3.2 Elektrische Einrichtungen [133]

2.3.3 Pneumatische Einrichtungen [134]

3 Ableitung von Dampf-/Luft-Gemischen19 [135]

Anlage zum Anhang 1: Einbau- und Betriebsrichtlinie für automatische Überfüllsicherungen gemäß Rn. 131 221 [136]

1 Geltungsbereich [137]

2 Begriffe [138]

3 Aufbau von Überfüllsicherungen (siehe Bild 6)22 [139]

4 Einbau und Betrieb [140]

4.1 Allgemeines [141]

4.2 Fehlerüberwachung [142]

4.3 Steuerluft [143]

5 Prüfungen und Wartungen [144]

5.1 Erstprüfung [145]

5.2 Betriebsprüfung [146]

5.3 Wartung [147]

Anhang 2 Flugfeldbetankungsstellen [148]

1 Begriffsbestimmungen [149]

2 Allgemeines [150]

3 Explosionsgefährdete Bereiche [151]

3.1 Explosionsgefährdete Bereiche um Entlüftungsöffnungen von Luftfahrzeugen [152]

3.1.1 Zone 1 [153]

3.1.2 Zone 2 [154]

3.1.3 Beispiele [155]

3.2 Explosionsgefährdete Bereiche um Hydranten, Hydrantenfahrzeuge und Flugfeldtankwagen [156]

3.3 Wechselweise Befüllung [157]

3.4 Anlagen unter Erdgleiche [158]

4 Hydrantenanlagen [159]

4.1 Allgemeines [160]

4.2 Leitungsführung, Planung und Berechnung [161]

4.3 Rohre und Rohrleitungsteile [162]

4.4 Korrosionsschutz [163]

4.5 Verlegung [164]

4.6 Ausrüstung [165]

4.7 Betrieb und Überwachung [166]

4.8 Füllbereich [167]

5 Fahrzeugverkehr [168]

6 Weitere Vorschriften [169]

Anhang 3 Umfüllstellen [170]

Anhang 4 Betanken von Kraftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen, Arbeitsmaschinen und Binnenschiffen sowie das Betanken in Tunnelbaustellen [171]

Anhang 5 Abstellen von Tankfahrzeugen, Tankcontainern und Eisenbahnkesselwagen [172]