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TRGS 900 – Arbeitsplatzgrenzwerte - Bund - Stand: 17.05.2010
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Chemikalien und Gefahrstoffe / Bund

Technische Regeln für Gefahrstoffe – Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)

Ausgabe: Dezember 2006, BArbBl. Nr. 12/2006 S. 149, zuletzt geändert am 17. Mai 2010, GMBl. S. 746

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst.

Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben