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Weitere Fassungen
Baurecht / Berlin
Gesetz über Seilbahnen (Landesseilbahngesetz – LSeilbG)
Vom 9. März 2004, GVBl. S. 110
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 3 Inverkehrbringen von Sicherheitsbauteilen
§ 4 Inverkehrbringen von Teilsystemen
§ 16 Untersuchungspflicht, Auskunft und Nachschau
3. Abschnitt - Sonstige Bestimmungen
4. Abschnitt - Schlussbestimmungen
