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ARBEITSSCHUTZuptodate!
| Gesetz/Verordnung | Gegenstand | Umgesetzte EU-Richtlinien für den Arbeitsschutz (Mindestvorschriften) | Ausschuss | Technische Regeln |
| Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | Arbeitsschutz allgemein | RL 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) | keiner | keiner |
| Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | Schutz vor Gefährdungen durch Gefahrstoffe | RL 98/24/EG (Agenzien-Richtlinie) RL zur Einführung von nicht-bindenden EU-Grenzwerten (IOELV), derzeit: RL 2000/39/EG,RL 1006/15/EG, RL 2009/161/EG Ferner: RL 2004/37/EG (Krebs-Richtlinie) RL 2009/148/EG (Asbest-Arbeitsschutzrichtlinie) RL 1999/92/EG (Brand- und Ex-Schutz) |
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) | Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) |
| Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | Schutz vor Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln | RL 2009/104/EG | Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) | Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) |
| Biostoffverordnung (BioStoffV) | Schutz vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe | RL 2000/54/EG | Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) | Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) |
| Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV | Anforderungen an Arbeitsstätten | RL 89/654/EWG RL 92/58/EWG (Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz) |
Arbeitsstättenausschuss (ASTA) | Arbeitsstättenregeln (ASR) |
| Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) | Arbeitsmedizinische Vorsorge | Keine |
Ausschuss für Arbeitsmedizin | Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) |
| Lärm- und Vibrationsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) | Schutz vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen | RL 2003/10/EG (Lärm) RL 2002/44/EG (Vibrationen) |
Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) – siehe oben | TRLV - Technische Regeln Lärm und Vibrationen |
| Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) | Schutz vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung | RL 2006/25/EG | Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) – siehe oben | TROS - Technische Regeln künstliche optische Strahlung |
| Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV) | Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder | RL 2013/35/EU | Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) – siehe oben | TREMF - Technische Regeln lektromagnetische Felder (liegt noch nicht vor) |
| Baustellenverordnung (BaustellV) | Schutz vor Gefährdungen auf Baustellen | RL 92/57/EWG | Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) | Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) |
| Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) | Schutz vor Gefährdungen beim manuellen Handhaben von Lasten | RL 90/269/EWG | keiner | keine |
| PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) | Vorschriften zur Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung | RL 89/656/EWG | keiner | keine |
| Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) => In die Arbeitsstättenverordnung integriert | Schutz vor Gefährdungen bei Bildschirmarbeit | RL 90/270/EWG | keiner | keine |
| Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit |
| Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit legt generell dem Vollzug die Pflicht auf zu prüfen, ob die Sanktion eines Rechtsverstoßes verhältnismäßig ist oder nicht. Er soll dafür sorgen, dass im Vollzug nicht allzu formal vorgegangen wird. In bestimmten Fällen kann die Einhaltung einer Rechtsvorschrift für den Rechtsunterworfenen unzumutbar sein. Zwar kann der Rechtsunterworfene nicht unmittelbar verhindern, wenn der Vollzug trotz Vorliegens einer solchen Unzumutbarkeit einen Rechtsverstoß sanktioniert, z. B. ein Bußgeld verhängt. Er kann aber gegen die Sanktion klagen. In diesem Fall entscheidet ein Verwaltungsgericht, ob tatsächlich eine Unzumutbarkeit vorliegt bzw. vorgelegen hat oder nicht. Eine entsprechende Unzumutbarkeit erfolgreich vor Gericht geltend zu machen, erfordert jedoch gute Argumente. |
| Der Autor |
| Dr. Heiner Wahl ist Diplom-Chemiker und Unternehmensberater. Bis 2013 war er als Referent im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an der Entwicklung des Arbeitsschutzrechts bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie des Chemikalienrechts aktiv beteiligt. |
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