Wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit Nr. 1110 „Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen
Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 11. Juli 2019 (GMBl 2019 S. 382)
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 20. Mai 2019 die nachstehende wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 1110 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung beschlossen:
Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 1110 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung „Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen“
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 20. Mai 2019 folgende wissenschaftliche Stellungnahme zu der genannten Berufskrankheit beschlossen:
- – Die inhalative berufliche Exposition gegenüber Beryllium und Berylliumverbindungen ist im Sinn der Berufskrankheit Nr. 1110 generell dazu geeignet Lungenkrebs zu verursachen.
- – Insbesondere hohe Berylliumkonzentrationen sind als Ursache für Lungenkrebs anzusehen, eine Dosis-Wirkungs-Beziehung im Sinn einer Mindestanerkennungsschwelle kann aber nicht festgestellt werden.
- – Ob die Berylliose für die Entstehung des Lungenkrebses ein medizinisch notwendiges Durchgangsstadium ist, kann nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht festgestellt werden. Das Vorliegen einer Berylliose ist daher keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Berylliose-verursachten Lungenkrebses als Berufskrankheit.
Die Stellungnahme wird wie folgt begründet: