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Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 23. April 2025 (GMBl 2025, S. 166)