Wirbelsäulenerkrankungen durch Ganzkörpervibrationen
Seit der Aufnahme bandscheibenbedingter Wirbelsäulenerkrankungen durch Ganzkörpervibrationen in die Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BK 2110) im Jahre 1993 wurden zahlreiche Anträge auf Anerkennung an die Berufsgenossenschaften gestellt, die umfangreiche Ermittlungen zur Größe der Vibrationsbelastung bei zum Teil bereits länger zurückliegenden Tätigkeiten erforderlich machten. Mit dieser Auswertung von 1000 BK-Verdachtsfällen, in denen das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit – BIA die zuständigen Berufsgenossenschaften bei der Feststellung der arbeitstechnischen Voraussetzungen unterstützt hat, sollen Belastungsschwerpunkte aufgezeigt und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen empfohlen werden.
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