ARBEITSSCHUTZ digital
 
DGUV und BGN  
17.04.2025

Warnung vor Betrugsversuch

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/DGUV
E-Mails zu angeblichem digitalem DGUV-Präventionsmodul stammen nicht von der DGUV oder der Berufsgenossenschaft. (Foto: Mohamed_hassan/Pixabay)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt: Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).

Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe. Die Betreffzeile lautet „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf“ oder auch „Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen“. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende, verpflichtende Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert. In den bisher bekannt gewordenen Fällen handelt es sich um Mitgliedsbetriebe der BGN, möglicherweise sind jedoch auch weitere Branchen betroffen.

Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Die Logos von DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy werden darin missbräuchlich verwendet. Ein solches Präventionsmodul der DGUV existiert nicht.

Die DGUV hat rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu nennt ihnen das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.

Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 beziehungsweise unter info@dguv.de.

Update vom 9. April 2025:

Die E-Mails mit dem gefälschten Absender der BGN richten sich nicht mehr nur an Betriebe aus dem Gastgewerbe, sondern auch an Unternehmen anderer Gewerbezweige.

Der Wortlaut in den Betreffzeilen der betrügerischen E-Mails variiert mittlerweile. Neben den oben im Text genannten können die Betreffzeilen auch „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025. Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“ oder „DGUV-Präventionsmodul 2025 – Zustellung von Schreiben und Rechnung“ oder anders heißen.

Quelle: Pressemitteilung der DGUV

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