Vom 26. Oktober 2016 (ABl. L 317 S. 4), zuletzt geändert durch Artikel 1 der VERORDNUNG (EU) 2024/3115 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 (ABl. L, 2024/3115 16.12.2024)
KAPITEL I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
KAPITEL II Quarantäneschädlinge
Abschnitt 1 Quarantäneschädlinge
Abschnitt 2 Unionsquarantäneschädlinge
Abschnitt 3 Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge
KAPITEL III Unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge
KAPITEL IV Maßnahmen in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
Abschnitt 1 Für das gesamte Gebiet der Union geltende Maßnahmen
Abschnitt 2 Maßnahmen in Bezug auf Schutzgebiete
Abschnitt 3 Andere Maßnahmen in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
KAPITEL V Registrierung von Unternehmern und Rückverfolgbarkeit
KAPITEL VI Ausstellung von Bescheinigungen für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
Abschnitt 1 Für das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in das Gebiet der Union erforderliche Pflanzengesundheitszeugnisse
Abschnitt 2 Für die Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb des Gebiets der Union erforderliche Pflanzenpässe
Abschnitt 3 Sonstige Attestierungen
Abschnitt 4 Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen aus dem Gebiet der Union
KAPITEL VII Unterstützungsmaßnahmen seitens der Kommission
KAPITEL VIII Schlussbestimmungen
ANHANG I
KRITERIEN ZUR EINSTUFUNG VON SCHÄDLINGEN GEMÄSS DEM VON IHNEN AUSGEHENDEN RISIKO FÜR DAS GEBIET DER UNION
ANHANG II
MASSNAHMEN UND GRUNDSÄTZE FÜR DAS RISIKOMANAGEMENT BEI SCHÄDLINGEN