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Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bremen

Vom 18. Januar 2022 (Brem.GBl. S. 72)