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Technische Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe - Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen (TRGS 751/TRBS 3151)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: September 2019 (GMBl 2019, S. 1242; zuletzt geändert GMBl 2022, S. 183)

Amtliche Anmerkung:

*) Hinweis: Der Inhalt der TRBS 3151/TRGS 751 wurde auf Kohärenz mit der aktuellen Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung sowie der EU-CLP-Verordnung überprüft.

Es wurden zusätzliche Anforderungen an Gasfüllanlagen für Wasserstoff (gasförmig) als auch für Flüssigerdgas (LNG) aufgenommen. Darüber hinaus sind nur kleinere, insbes. redaktionelle Änderungen und notwendige Klarstellungen vorgenommen worden:

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung und § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technischen Regeln für Betriebssicherheit und Gefahrstoffe bekannt:

Die TRBS 3151/TRGS 751 Ausgabe Oktober 2013, GMBl 2016 S. 256-314 [Nr. 12-17] (vom 26.4.2016) wird wie folgt neu gefasst:*)

3 Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen

4 Anforderungen an Tankstellen oder Gasfüllanlagen und ihre Anlagenteile1

4.1 Planung und Konzeption der Tankstelle oder Gasfüllanlage

4.1.4 Anordnung der Lagerbehälter

4.1.9 Aufstellung der Anlagenteile von Gasfüllanlagen

4.1.10 Festlegung und Zoneneinteilungen von explosionsgefährdeten Bereichen

4.2 Auswahl der Anlagenteile

4.2.1 Tankstelle für flüssige Kraftstoffe

4.2.2 Gasfüllanlagen für Flüssiggas

4.2.3 Gasfüllanlagen für Erdgas

4.2.4 Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas

4.2.5 Gasfüllanlagen für Wasserstoff

4.2.5 Gasfüllanlagen für Wasserstoff

4.3 Montage, Installation (Errichtung)

5 Betrieb der Betankungsanlage

5.1 Normalbetrieb der Betankungsanlage

5.2 Instandsetzung, Wartung

Anhang 1 zu TRBS 3151/TRGS 751
Gasfüllanlagen für Flüssigerdgas

2 Bereitstellung der Gasfüllanlage für Flüssigerdgas und ihrer Anlagenteile

Anhang 2 zu TRBS 3151/TRGS 751
Einrichtungen der Elektromobilität in räumlicher Nähe anderer Einrichtungen einer Betankungsanlage

4 Bereitstellung der Elektromobilität in räumlicher Nähe zu anderen Einrichtungen einer Betankungsanlage

4.2 Anforderung an den Aufstellungsort der Elektromobilität

Anhang 3 zu TRBS 3151/TRGS 751
Mobile Gasfüllanlagen für gasförmigen Wasserstoff

4 Bereitstellung mobiler Gasfüllanlagen für Wasserstoff und ihrer Anlagenteile