ARBEITSSCHUTZ digital
 

Uranerzbergbau und Berufsgenossenschaften


Als die Berufsgenossenschaften 1991 für den Arbeitsschutz und das Berufskrankheitengeschehen in den damals noch neuen Bundesländern zuständig wurden, sahen sie über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus eine moralisch-gesellschaftliche Verpflichtung, den ehemaligen Wismut-Beschäftigten eine möglichst umfassende Betreuung anzubieten, aber auch in einem modellhaften Ansatz durch wissenschaftliche Forschung Fragen des Berufskrankheitengeschehens und der Prävention zu bearbeiten.

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