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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des KTA – Überwachung der Ableitungen radioaktiver Stoffe bei Forschungsreaktoren (KTA 1507)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 01. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3 S. 1

3 Überwachung der Aktivitäten der mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe im bestimmungsgemäßen Betrieb

3.2 Radioaktive Edelgase

3.3 An Schwebstoffen gebundene radioaktive Stoffe

3.4 Radioaktives gasförmiges Jod

3.5 Tritium

3.10 Nicht zentral erfasste Emissionen

4 Überwachung der mit der Fortluft abgeleiteten radioaktiven Stoffe bei Störfällen

4.2 Radioaktive Edelgase

4.6 Probenentnahme

5 Überwachung der mit Wasser abgeleiteten radioaktiven Stoffe

5.1 Radioaktiv kontaminiertes Abwasser

5.1.5 Bilanzierung

6 Ausführung der Überwachungseinrichtungen

6.1 Allgemeine Anforderungen an festinstallierte Überwachungseinrichtungen

6.2 Spezielle Anforderungen an festinstallierte Messeinrichtungen zur Überwachung der Ableitung von radioaktiven Stoffe bei Störfällen

7 Instandhaltung der festinstallierten Überwachungseinrichtungen

7.1 Wartung und lnstandsetzung

7.2 Prüfungen

7.2.1 Erstmalige Prüfungen

7.2.2 Wiederkehrende Prüfungen

8 Messergebnisse

8.1 Dokumentation

8.2 Berichterstattung an die Behörden

Anhang A
Anleitung zur Herstellung der Monats-, Vierteljahres- und Jahresmischproben für Bilanzierungsmessungen

A 1 Allgemeines

A 2 Ansäuerung und Trägerung