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Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – TROS Laserstrahlung Teil: Allgemeines

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juli 2018 (GMBl 2018, S. 962); geändert GMBl 2021, S. 1002)

Gemäß § 9 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Verbindung mit § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossenen Technischen Regeln für Laserstrahlung bekannt:

Neufassung der TROS Laserstrahlung Teil „Allgemeines“

Die TROS Laserstrahlung Teil „Allgemeines“, Ausgabe April 2015, GMBl 2015, S. 211 [Nr. 12–15] v. 5. Mai 2015, wird wie folgt neu gefasst:

4 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen

4.5 Betriebszustände

5 Der Laserschutzbeauftragte (LSB)

5.2 Anforderung an die Kurse und Prüfung

Anhang 3 Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Anhang 4
Laserklassen

A4.1 Erläuterungen zu den Laserklassen gemäß DIN EN 60825­1:2008­05 und Ergänzungen zur früheren Laserklasse 3A sowie zur neuen Laser­ klasse 1C

Anhang 5
Beispiele für die Kennzeichnung der Laserklassen