Tödlicher Arbeitsunfall an einer Fräsmaschine
„Im Zweifel für die Sicherheitsfachkraft“
Die Staatsanwaltschaft Offenburg warf einer „seit langem“ in einem Unternehmen tätigen Sicherheitsfachkraft vor, er habe sich fahrlässigen Körperverletzung „schuldig gemacht, indem er in seiner Eigenschaft als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Firma es unterlassen habe, regelmäßig die Funktion der Sicherheitsvorkehrungen der von ihm zu beaufsichtigenden Maschinen zu überprüfen. Dies hätte für ihn die vorhersehbare und vermeidbare Folge“ eines Arbeitsunfalls an einer CNC-Fräsmaschine gehabt. Bei ihr „war eine Sicherheitsvorkehrung, nämlich dass die Maschine nur gestartet werden kann, wenn eine Schiebetür, die ein Hinein - greifen in die Fräse verhindert, geschlossen ist, schon seit längerer Zeit defekt. Dies habe dazu geführt, dass der Fräsvorgang bereits gestartet worden sei, als der Geschädigte noch im Fräsbereich hantierte, wodurch dem Geschädigten der Ringfinger der linken Hand amputiert wurde.“
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.12.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2023 |
| Veröffentlicht: | 2023-12-12 |