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Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Thüringen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 210)

Erster Abschnitt
Zweck und Anwendungsbereich, Aufgabenträger, Landesbeirat

Zweiter Abschnitt
Brandschutz und Allgemeine Hilfe

Erster Unterabschnitt
Feuerwehren im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe

Zweiter Unterabschnitt
Andere Hilfsorganisationen in der Allgemeinen Hilfe

Dritter Unterabschnitt
Vorbeugender Gefahrenschutz

Vierter Unterabschnitt
Einsatzleitung

Dritter Abschnitt
Katastrophenschutz

Erster Unterabschnitt
Organisation des Katastrophenschutzes

Zweiter Unterabschnitt
Maßnahmen im Katastrophenschutz

Vierter Abschnitt
Gesundheitsbereich

Fünfter Abschnitt
Pflichten der Bevölkerung, Entschädigung

Sechster Abschnitt
Kosten

Siebenter Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen

Achter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen