Spätere Arbeiten an baulichen Anlagen
Zu einer guten bauplanerischen Leistung gehören nicht nur eine ansprechende Architektur sowie eine vorteilhafte funktionelle und kostengünstige Lösung, sondern auch die angemessene Beachtung der Kosten und Sicherheitserfordernisse für spätere Arbeiten am Bauwerk. Die Baustellenverordnung von 1998 rückt die Problematik der späteren Arbeiten verstärkt in das Blickfeld der Entwurfsverfasser und späteren Gebäudenutzer bzw. Betreiber. Zu diesen Arbeiten zählen insbesondere die Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Verbesserung) und nicht zuletzt Um- und Rückbauarbeiten. Zur Deckung des hohen Informationsbedarfes bezüglich der späteren Arbeiten an baulichen Anlagen tragen u. a. die Schriften [1] und [2] bei. Letztere erschien Band 4 der Schriftenreihe „Arbeitssicherheit im Bauwesen“ im Logos Verlag Berlin. Ein kurzer Auszug soll nachfolgend beispielhaft zu einem speziellen Aspekt informieren.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.03.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
| Veröffentlicht: | 2006-03-01 |
Seiten 118 - 121