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Ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert  
27.01.2025

Sicherheit für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/DGUV
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt in Zusammenhang stehen, sowie auf die dafür notwendigen Wege. (Foto: geralt/Pixabay)
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften anlässlich des Tags des Ehrenamts und vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahlen hin.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt in Zusammenhang stehen, sowie auf die dafür notwendigen Wege. Der Versicherungsschutz ist für die Wahlhelfenden kostenfrei.

Für die Bundestagswahl im Februar 2025 werden rund 650.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal und unterstützen bei der Auszählung der Stimmzettel. Grundsätzlich gilt: Personen, die ehrenamtlich im Auftrag einer Schule, der Gemeinde oder einer anderen Körperschaft öffentlichen Rechts tätig werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für Wahlhelfende. Die Kosten des Versicherungsschutzes tragen die zuständigen Kommunen oder Länder.

Welche Tätigkeiten sind versichert?
  • Teilnahme an Schulungen für Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer
  • Tätigkeiten am Wahltag wie Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, Freigabe der Wahlurne, Auszählung der Stimmzettel
  • Tätigkeiten zur Vor- und Nachbereitung der Wahl wie Vorbesprechungen oder Aufräumen im Wahllokal
  • Hin- und Rückwege, die mit dem Ehrenamt verbunden sind
Nicht gesetzlich unfallversichert sind hingegen private Aktivitäten wie Essen, Trinken oder gemütliches Beisammensein der Wahlhelfenden nach der Wahl.

Welche Leistungen erbringen die Unfallversicherungsträger?

Sollte bei den genannten Tätigkeiten ein Unfall passieren, bietet die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Leistungen:
  • ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • stationäre Heilbehandlung und Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe
  • Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden
  • Kostenerstattung beim Verlust von Hilfsmitteln, z. B. Brille, Hörgerät oder Rollstuhl
  • psychologische Betreuung nach gewalttätigen Übergriffen
Weitere Informationen
Quelle: Pressemitteilung der DGUV

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