Sicherheit für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Für die Bundestagswahl im Februar 2025 werden rund 650.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal und unterstützen bei der Auszählung der Stimmzettel. Grundsätzlich gilt: Personen, die ehrenamtlich im Auftrag einer Schule, der Gemeinde oder einer anderen Körperschaft öffentlichen Rechts tätig werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für Wahlhelfende. Die Kosten des Versicherungsschutzes tragen die zuständigen Kommunen oder Länder.
Welche Tätigkeiten sind versichert?
- Teilnahme an Schulungen für Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer
- Tätigkeiten am Wahltag wie Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, Freigabe der Wahlurne, Auszählung der Stimmzettel
- Tätigkeiten zur Vor- und Nachbereitung der Wahl wie Vorbesprechungen oder Aufräumen im Wahllokal
- Hin- und Rückwege, die mit dem Ehrenamt verbunden sind
Welche Leistungen erbringen die Unfallversicherungsträger?
Sollte bei den genannten Tätigkeiten ein Unfall passieren, bietet die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Leistungen:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- stationäre Heilbehandlung und Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe
- Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden
- Kostenerstattung beim Verlust von Hilfsmitteln, z. B. Brille, Hörgerät oder Rollstuhl
- psychologische Betreuung nach gewalttätigen Übergriffen
- Publikation: Versichert bei der ehrenamtlichen Wahlhilfe
- Informationen zum Thema Prävention gegen Gewalt bei der Arbeit und im Ehrenamt bietet die Kampagne #GewaltAngehen
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sicher ist sicher erscheint in Kooperation mit Institutionen, wie insbesondere der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit (Basi), dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA). |
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