SGB VII Erläuterungen: § 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat die von den Unfallversicherungsträgern für den Unfallverhütungsbericht mitzuteilenden Daten präzisiert (siehe BArbBl. 1986 2/54). Die Mitteilungen sollen sich danach insbesondere auf folgende Angaben erstrecken.
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