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Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei Tätigkeiten der Instandhaltung, Änderung, Entsorgung und des Abbaus in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen Teil 2: Die Strahlenschutzmaßnahmen während des Betriebs und der Stilllegung einer Anlage oder Einrichtung (IWRS II)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 10. Dezember 2004, GMBl. S. 258

Durchführung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) „Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei Tätigkeiten der Instandhaltung, Änderung, Entsorgung und des Abbaus in kerntechnischen Artlagen und Einrichtungen - Teil 2: Die Strahlenschutzmaßnahmen während des Betriebs und der Stilllegung einer Anlage oder Einrichtung" - (IWRS II)

Die „Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor - Teil II: Die Strahlenschutzmaßnahmen während der Inbetriebsetzung und des Betriebs der Anlage" vom 23. Juni 1981 (GMBl 1981 Nr. 26 S. 363) ist überarbeitet worden. Dabei sind die Änderungen der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714), der Stand von Wissenschaft und Technik und die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt worden.

Die Richtlinie gilt für Tätigkeiten

Die Richtlinie gilt nicht

Die Regelungen der Richtlinie können bei Genehmigungen nach § 7 der Strahlenschutzverordnung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die aus Tätigkeiten nach den §§ 6, 7 oder 9 des Atomgesetzes stammen, angewendet werden.

Um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen, wird auf der Grundlage der oben genannten Beschlüsse des Hauptausschusses des Länderausschusses für Atomkernenergie und des Fachausschusses Strahlenschutz des Länderausschusses für Atomkernenergie gebeten, die Richtlinie (Anlage) beim Vollzug der Strahlenschutzverordnung ab dem 1. März 2005 zugrunde zu legen.

Das Rundschreiben des Bundesministers des Inneren, - RS II 3-515 800/5 vom 4. August 1981 mit übersandter „Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor - Teil II: Die Strahlenschutzmaßnahmen während der Inbetriebsetzung und des Betriebs der Anlage" wird durch dieses Rundschreiben mit der beigefügten Richtlinie zu dem oben genannten Zeitpunkt ersetzt.

An die
für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung
zuständigen Obersten Landesbehörden

1 Einführung

4 Verfahren zur Festlegung von Strahlenschutzmaßnahmen

4.2 Spezielle Forderungen

5 Nachweis der getroffenen Strahlenschutzmaßnahmen