ARBEITSSCHUTZ digital
 

Prüfung von Arbeitsmitteln – kein Buch mit sieben Siegeln!


Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt die Prüfung von Arbeitsmitteln vor: durch zugelassene Überwachungsstellen, befähigte oder unterwiesene Personen. Mit seinen umfassenden Regeln sorgt der Bereich im Arbeitsschutz für einige Verwirrung – kein Wunder, wird er doch oftmals unkorrekt oder unvollständig dargestellt. Der Beitrag zeigt, welche Voraussetzung Prüfer wirklich erfüllen müssen und wer im Unternehmen die jeweiligen Prüfungen wann durchführen darf.

Seiten 520 - 527