Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet
Gleichzeitig würden Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung darauf achten, dass das hohe Schutzniveau erhalten bleibe, ergänzt Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). „Die Gefahren elektrischen Stroms sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen.“ Jedes Jahr meldeten die Betriebe der gesetzlichen Unfallversicherung rund 2.500 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom. „Einige davon sind tödlich.“
Bei der Überarbeitung der Vorschriften strebe die Unfallversicherung zudem an, noch deutlicher zu machen, dass Betriebe bereits heute einen großen Gestaltungsspielraum in der Prävention hätten. Botti: „Prüfintervalle von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln kann der Unternehmer schon jetzt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und Faktoren wie der Fehlerquote bedarfsgerecht festlegen. Wo Geräte nur gering beansprucht werden, beispielsweise die Kaffeemaschine in der Kaffeeküche, sind längere Prüffristen gerechtfertigt.“
„Regelmäßige, an den Einsatzbedingungen orientierte Prüfungen sind ein wichtiges Instrument für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“, fügt Fasshauer hinzu. Den dafür anfallenden Kosten stehe ein Gewinn in Form vermiedener Unfälle und Brände gegenüber.
Hintergrund DGUV Vorschrift 3 und 4
Der Gesetzgeber hat den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im SGB VII die Möglichkeit eingeräumt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Diese sind für die bei den Unfallversicherungsträgern versicherten Unternehmen und Einrichtungen verbindlich. Ziel dieses untergesetzlichen Regelwerks ist, praxisnahe und zwischen den Sozialpartnern abgestimmte Regelungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu ermöglichen. Die DGUV Vorschriften 3 und 4 sind Teil dieses Satzungsrechts. Sie betreffen die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Bekannt sind sie vor allem durch die regelmäßig erfolgenden Prüfungen, die mit einem Aufkleber dokumentiert werden.
Quelle: Pressemitteilung DGUV
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