Neue Rechtsprechung zum Datenschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung
Zu der für den Datenschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung im Vordergrund stehenden Vorschrift des § 200 SGB VII ist inzwischen höchstrichterliche Rechtsprechung ergangen, auf die mit diesem Beitrag – auch unter Berücksichtigung der bisherigen und nachfolgenden Rechtsprechung – eingegangen werden soll.
Seiten 93 - 94
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/DIEBG.02.2009.093