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Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 969)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderung durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739, 2743) tritt gem. Artikel 3 Abs. 2 an dem Tag in Kraft, an dem die Rechtsverordnung nach § 10 des Wettbewerbsregistergesetzes in Kraft tritt und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag nach Satz 2 im Bundesgesetzblatt bekannt.

Abschnitt 1
Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns

Unterabschnitt 1
Inhalt des Mindestlohns

Unterabschnitt 2
Mindestlohnkommission

Abschnitt 2
Zivilrechtliche Durchsetzung

Abschnitt 3
Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden

Abschnitt 4
Schlussvorschriften