Vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323)
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
Unterabschnitt 1
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
Unterabschnitt 2
Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Unterabschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure
Unterabschnitt 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
Unterabschnitt 5
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3
Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
Unterabschnitt 1
Verwenden von Messgeräten und Messwerten
Unterabschnitt 2
Eichung und Befundprüfung
Unterabschnitt 3
Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Abschnitt 5
Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
Abschnitt 6
Metrologische Überwachung
Unterabschnitt 1
Marktüberwachung
Unterabschnitt 2
Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
Unterabschnitt 3
Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
Abschnitt 7
Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen