Meldung von traumatischen Ereignissen bei der Arbeit
Eine Unfallanzeige ist immer dann verpflichtend, wenn Beschäftigte infolge eines Unfalls länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. In der Schülerunfallversicherung ist jeder Unfall meldepflichtig, der ärztliche Behandlung nach sich zieht. Eine formlose Meldung ist sinnvoll, wenn keine längere formelle Arbeitsunfähigkeit besteht, es aber Hinweise darauf gibt, dass die Betroffenen psychosoziale Unterstützung nach einem Arbeitsunfall benötigen. Bei einer formlosen Meldung muss grundsätzlich die Einwilligung der betroffenen Person eingeholt werden.
Unabhängig von der Meldung des Arbeitgebers können sich die Versicherten bei Bedarf auch selbst an ihren zuständigen Unfallversicherungsträger wenden. „Nicht nur direkt Betroffene können traumatisiert werden“, sagt Huxholl, „auch indirekt Betroffene wie Augenzeuginnen und Augenzeugen benötigen nach einem Notfall möglicherweise Hilfe.“ Sie rät deshalb dazu, traumatische Ereignisse im Unternehmen oder in der Einrichtung intern zu dokumentieren und die Personen zu identifizieren, die infolge des Ereignisses einen Unterstützungsbedarf haben oder entwickeln könnten.
Ausführliche Hinweise finden Sie unter:
- Meldung von traumatischen Ereignissen
- Standards der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung bei traumatischen Ereignissen: In der Fachbereich AKTUELL „Meldung von traumatischen Ereignissen“ werden traumatische Ereignisse definiert, Hinweise für den betrieblichen Umgang mit solchen Ereignissen gegeben und insbesondere aufgeklärt, welche Möglichkeiten zur Meldung beim zuständigen Unfallversicherungsträger bestehen.
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