ARBEITSSCHUTZ digital
 

LEITLINIEN für nationale Arbeitsaufsichtsbeamte zum Zusammenwirken der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe (CAD) und der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (CMD)


Im ersten Teil dieser Leitlinien (Abschnitte 1.3 bis 8) sind die Vorgaben der REACH-Verordnung aufgeführt, wobei Bereiche hervorgehoben werden, in denen Pflichten gemäß REACH und Pflichten gemäß CAD/CMD nebeneinander bestehen. Der zweite Teil (Abschnitte 9 bis 12) stellt die Leitlinien in einen größeren Zusammenhang und gibt den nationalen Arbeitsschutzaufsichtsbehörden und ihren Aufsichtsbeamten Werkzeuge an die Hand, die sie bei der Bewertung der Einhaltung der REACH-Verordnung und bei Vollzugsentscheidungen zwischen den Prioritäten von REACH und CAD/CMD einsetzen können.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 7 / 2015
Veröffentlicht: 2015-07-31