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Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 18. März 1975 (GV.NW. S. 232), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 155)

Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Vorschriften für besondere Immissionsarten und Anlagensicherheit

Erster Abschnitt
Luftreinhaltung

Zweiter Abschnitt
Lärmbekämpfung

Dritter Abschnitt
Schutz vor verschiedenen Immissionen

Vierter Abschnitt
Schutz vor sonstigen Gefahren

Dritter Teil
Durchführung des Gesetzes

Vierter Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften

Fünfter Teil
Schlußvorschriften