Technische Regeln für Gefahrenstoffe – Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B (TRGS 552)
Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: September 2018 (GMBl 2018, S. 913)
Amtliche Anmerkung:
*) Hinweis: Neuerungen sind u. a.
- – Aufnahme bisher kaum oder nicht untersuchte Arbeitsbereiche mit potentieller Nitrosamin-Exposition,
- – Berücksichtigung des Aufnahmewegs „Haut“ in der Gefährdungsbeurteilung mit einem vereinfachten pragmatischen Bewertungsverfahren,
- – Übertragung der Toleranzkonzentration und Akzeptanzkonzentration für Dimethylnitrosamin (DMNA) auf die anderen krebserzeugenden Nitrosamine als Beurteilungsmaßstab,
- – Modifizierung der bewährten Summenbegrenzung,
- – Abgestuftes Baukastensystem mit Praxisbeispielen zu Substitutionsmöglichkeiten Stoffe und Verfahren, Konstruktion und Betrieb geschlossener Systeme und von Absaugungen sowie Inhibition, Zerstörung und Entfernung von Nitrosaminen im Prozess und aus Erzeugnissen.
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1211702
Die TRGS 552 „Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B“, Ausgabe Mai 2007, GMBl 2007, S. 547 [Nr. 27/28] (v. 15.6.2007), wird wie folgt neu gefasst*):