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Kollektivschutz geht vor!


Frage: Was haben das Geländer im heimischen Treppenhaus, das Seilsicherungssystem an der Kranbahn des lokalen Wertstoffhofs und das Gerüst um den renovierten Altbau nebenan gemein? Antwort: In allen drei Fällen handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Schutz vor lebensgefährlichen Abstürzen. Geländer und Gerüst zählen im Gegensatz zum Seilsystem allerdings zum sogenannten Kollektivschutz, der laut Vorschriften nach Möglichkeit der individuellen Sicherung vorzuziehen ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.09.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 9 / 2014
Veröffentlicht: 2014-08-29