Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970, 2989)
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Beschäftigung von Kindern
Dritter Abschnitt
Beschäftigung Jugendlicher
Erster Titel
Arbeitszeit und Freizeit
Zweiter Titel
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
Dritter Titel
Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
Vierter Titel
Gesundheitliche Betreuung
Vierter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes
Erster Titel
Aushänge und Verzeichnisse
Zweiter Titel
Aufsicht
Dritter Titel
Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
Fünfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften