ARBEITSSCHUTZ digital
 

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970, 2989)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Beschäftigung von Kindern

Dritter Abschnitt
Beschäftigung Jugendlicher

Erster Titel
Arbeitszeit und Freizeit

Zweiter Titel
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

Dritter Titel
Sonstige Pflichten des Arbeitgebers

Vierter Titel
Gesundheitliche Betreuung

Vierter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes

Erster Titel
Aushänge und Verzeichnisse

Zweiter Titel
Aufsicht

Dritter Titel
Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz

Fünfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften