ARBEITSSCHUTZ digital
 

Infektion im Praxisunterricht


Die Klägerin K ist beim Land Niedersachsen angestellte Berufsschullehrerin im Fach Praxisunterricht Lebensmittel. Es nehmen auch Hepatitis-infizierte Drogenabhängige teil. Während der praktischen Arbeiten kommt es häufiger vor, dass sich Schüler oder Lehrkräfte beim Hantieren mit Geräten verletzen. Es kommt dabei auch zu Schnittverletzungen vor allem an den Händen. K übernahm dann die Wundversorgung. Nach Erkrankung an Hepatitis C klagt sie

• gegen die Landesunfallkasse auf Anerkennung der Infektion als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (dazu Teil 1) und
• wegen fehlender Aufklärung auf Schadensersatz (also etwa Arzt- bzw. Heilungskosten) und Ersatz für immaterielle Schäden (also Schmerzensgeld) gegen das Land Niedersachsen (dazu Teil 2).

Seiten 398 - 408