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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Hessen

Vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8)

Erster Abschnitt
Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes

Zweiter Abschnitt
Brandschutz und Allgemeine Hilfe

Erster Titel
Aufgaben und Organisation der Feuerwehren

Zweiter Titel
Feuerwehrangehörige

Dritter Titel
Leitung

Vierter Titel
Nichtöffentliche Feuerwehren

Fünfter Titel
Vorbeugender Brandschutz

Sechster Titel
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und Organisationen in der Allgemeinen Hilfe

Siebter Titel
Abwehrender Brandschutz und Allgemeine Hilfe

Dritter Abschnitt
Katastrophenschutz

Erster Titel
Organisation des Katastrophenschutzes

Zweiter Titel
Maßnahmen des Katastrophenschutzes

Dritter Titel
Gesundheitswesen

Vierter Titel
Helferinnen und Helfer

Vierter Abschnitt
Technische Einsatzleitung und Führungsorganisation

Fünfter Abschnitt
Pflichten der Bevölkerung

Sechster Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen, Aufsicht, Kosten

Erster Titel
Ergänzende Bestimmungen

Zweiter Titel
Aufsicht

Dritter Titel
Kosten

Siebter Abschnitt
Schlussvorschriften