Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)
Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Hessen
Vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8)
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1204422
Erster Abschnitt
Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes
Zweiter Abschnitt
Brandschutz und Allgemeine Hilfe
Erster Titel
Aufgaben und Organisation der Feuerwehren
Zweiter Titel
Feuerwehrangehörige
Dritter Titel
Leitung
Vierter Titel
Nichtöffentliche Feuerwehren
Fünfter Titel
Vorbeugender Brandschutz
Sechster Titel
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und Organisationen in der Allgemeinen Hilfe
Siebter Titel
Abwehrender Brandschutz und Allgemeine Hilfe
Dritter Abschnitt
Katastrophenschutz
Erster Titel
Organisation des Katastrophenschutzes
Zweiter Titel
Maßnahmen des Katastrophenschutzes
Dritter Titel
Gesundheitswesen
Vierter Titel
Helferinnen und Helfer
Vierter Abschnitt
Technische Einsatzleitung und Führungsorganisation
Fünfter Abschnitt
Pflichten der Bevölkerung
§ 47 Pflichten einer Betreiberin oder eines Betreibers einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotenzial