ARBEITSSCHUTZ digital
 

Heimarbeitsgesetz

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191), zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323)

Hinweis der Redaktion:

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Zuständige Arbeitsbehörde, Heimarbeitsausschüsse

Dritter Abschnitt
Allgemeine Schutzvorschriften

Vierter Abschnitt
Arbeitszeitschutz

Fünfter Abschnitt
Gefahrenschutz (Arbeitsschutz und öffentlicher Gesundheitsschutz)

Sechster Abschnitt
Entgeltregelung

Siebenter Abschnitt
Entgeltschutz

Achter Abschnitt
Auskunfts- und Aufklärungspflicht über Entgelte

Neunter Abschnitt
Kündigung

Zehnter Abschnitt
Ausgabeverbot

Elfter Abschnitt
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Zwölfter Abschnitt
Schlußvorschriften